Dr. jur. Andreas HübnerRechtsanwalt · Mediator
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Glücksspielrecht · Online-Casinos

Unerlaubtes Online-Glücksspiel und Gewinne

Zahlreiche Online-Casinos und Sportwetten-Anbieter, die deutschsprachige Spieler ansprechen, verfügten und verfügen über keine gültige deutsche bzw. österreichische Lizenz. Die Rechtsprechung ist mittlerweile gefestigt: Spieler können ihre Verluste aus solchen Verträgen zurückfordern — die Verträge sind nichtig. Bei Gewinnen ist die Rechtslage dagegen noch nicht abschließend geklärt. Ich vertrete Betroffene bundesweit auf diesem Gebiet, unter anderem bis zum Bundesgerichtshof und im Wege von Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.

Verluste zurückfordern — die gefestigte Rechtsprechung

Hat ein Anbieter Online-Glücksspiel oder Sportwetten ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten, ist der zugrundeliegende Vertrag nach § 134 BGB i. V. m. § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag nichtig. Geleistete Spieleinsätze können daher grundsätzlich zurückverlangt werden — auch das Argument der Entreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) lassen Gerichte hier regelmäßig nicht gelten.

Landgericht Essen, Urteil vom 22.12.2022 — 12 O 259/20

Verurteilung eines Anbieters zur Rückzahlung von 58.869,37 € nebst Zinsen. Das Gericht stellte klar, dass die Zuständigkeit deutscher Gerichte am Wohnsitz des Spielers besteht (Art. 18 Abs. 1 EuGVVO) und dass für Sportwetten nichts anderes gilt als für klassisches Online-Glücksspiel.

„Der Kläger hat seine Spieleinsätze bei der Beklagten ohne rechtlichen Grund getätigt. Die Verträge, die den einzelnen Wetten zugrunde lagen, waren gemäß § 134 BGB i. V. m. § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 nichtig."
Landgericht Landshut, Urteil vom 08.10.2022 — 75 O 1849/20

Ein Anbieter von Online-Sportwetten mit Sitz in Gibraltar wurde zur Zahlung von 46.309,30 € nebst Zinsen verurteilt. Auch das Argument, der Spieler handle treuwidrig, wenn er nach zunächst gewonnener Gewinnchance seine Verluste zurückfordere, wies das Gericht zurück.

Wenn der Betreiber insolvent ist: Geschäftsführer haften mit

Ein besonders praxisrelevantes Problem: Viele Anbieter werden nach Verlusten der Spieler insolvent, bevor Rückforderungen durchgesetzt werden können. Der Europäische Gerichtshof hat hierzu klargestellt, dass Spieler in diesem Fall auch die Geschäftsführer persönlich in Anspruch nehmen können.

EuGH, Urteil vom 15.01.2026 — C-77/24

Ein Spieler hatte zwischen Ende 2019 und Anfang 2020 auf der Plattform „drueckglueck.com" mehr als 18.000 € verloren. Betreiberin war die in Malta ansässige, mittlerweile insolvente Titanium Brace Marketing Limited. Der Oberste Gerichtshof Österreichs legte dem EuGH die Frage vor, ob der Spieler stattdessen die Geschäftsführer persönlich verklagen kann (§§ 1301, 1311 ABGB).

Der EuGH entschied zugunsten des Spielers:

  1. Der Verstoß der Geschäftsführer gegen ein gesetzliches Verbot löst deren deliktische Haftung aus.
  2. Da der Schaden beim Spieler eintritt, sind auch die Gerichte seines Wohnsitzstaats zuständig (Art. 4 Abs. 1 Rom-II-VO).

Ebenso wichtig: Maßgeblich ist stets das Recht am Wohnsitz des Spielers — unerheblich sind der Sitz der Gesellschaft, der Standort der Server oder das Land, in dem das Spielerkonto geführt wird. Für Betroffene bedeutet das einen zusätzlichen, oft solventeren Schuldner neben dem insolventen Casino selbst.

Offene Frage: Wie steht es um Gewinne?

Während Verlustrückforderungen mittlerweile herrschende Meinung sind, ist die Rechtslage bei Gewinnen aus nicht lizenziertem Online-Glücksspiel noch nicht abschließend geklärt. Manche Gerichte verweigern die Auszahlung mit dem Argument, das Glücksspiel sei im Land des Spielers illegal gewesen — und lasten damit dem Spieler an, was eigentlich der Anbieter zu verantworten hat.

Oberlandesgericht Wien, Beschluss vom 22.06.2022 — 33 R 4/22h

Ein Spieler klagte auf Auszahlung von 106.000 € Gewinn bei einem von Malta aus betriebenen Online-Casino. Das Erstgericht wandte österreichisches Recht an und wies die Klage ab (§ 1271 ABGB schließt die gerichtliche Durchsetzung von Spielgewinnen aus). Das Berufungsgericht hatte Zweifel an dieser Einordnung und legte dem EuGH zur Vorabentscheidung vor, ob nicht stets das für den Verbraucher günstigere Recht gelten müsse (Art. 6 Abs. 1 Rom I-VO).

Ich habe diese Frage zusätzlich über einen eigenen Fall zum Bundesgerichtshof gebracht (Az. I ZR 155/22) und erhoffe mir davon eine grundsätzliche, spieler- und verbraucherfreundliche Klärung: Wenn ein Anbieter ohne Lizenz gehandelt hat, sollte das nicht dem Spieler zum Nachteil gereichen — weder bei Verlusten noch bei Gewinnen.

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Was Betroffene tun können

Wenn Sie bei einem Online-Casino oder Sportwetten-Anbieter ohne gültige Lizenz Geld verloren haben, lohnt sich in aller Regel eine Prüfung Ihres Falls — unabhängig davon, ob der Betreiber noch besteht oder bereits insolvent ist. Auch bei ausstehenden Gewinnen sollten Sie Ihre Ansprüche angesichts der noch offenen Rechtsfragen nicht vorschnell aufgeben.